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Ausschließlich beschränkt auf Gewerbe-treibende nach Vorlage eines Belegdokuments (Mitgliedskarte SNCAO,
Gewerbekarte, Auszug aus dem Handelsregister oder entsprechendes Dokument, Mehrwertsteuer, Firmenscheckheft, .....)


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REGELN FÜR UNSERE AUSSTELLER

Alle unsere Aussteller haben die Regeln zu befolgen, die im folgenden festgelegt sind, und die durch die vertraglichen Rahmenbedingungen ergänzt werden, die auf einfache schriftliche Anfrage bei uns erhältlich sind. Wir akzeptieren keinerlei Kopien oder Reproduktionen auf unseren Ausstellungen. Alle Aussteller verpflichten sich, mit ihrem Verhalten zu einem reibungslosen Ablauf der Ausstellung beizutragen. Jede Zuwiderhandlung kann mit sofortigem Ausschluss von der Ausstellung geahndet werden.
Die Stände sind nicht enrdgültig vertraglich festgelegt. Sie können, falls dies im Rahmen der Organisation einer unserer Ausstellungen notwendig ist, von unserer Gesellschaft kurzfristig verändert werden, ohne die betroffenen Aussteller im voraus zu benachrichtigen.
Die Ausstellung beginnt um Punkt acht Uhr morgens mit dem Lautsignal, das von einem Mitglied der Organisation gegeben wird, um gleiche Verkaufschancen für alle zu garantieren.
Für die Stände im Freien und auf der " Terrasse Marchande " (in Montpellier): Die Ankunftszeiten sind von 18h00 bis 20h00 am Vorabend und von 5h00 bis 6h30 am Tag der Ausstellung. Nur der Fahrer darf in dem Fahrzeug bleiben, um es auf dem Stand zu parken.
Für die Stände in der Halle : Die Ankunftszeiten sind von 18h00 bis 20h00 am Vorabend und von 5h00 bis 6h30 am Tag der Ausstellung. Nur der Fahrer darf in dem Fahrzeug bleiben, um es auf dem Stand zu parken. Die Aussteller, die sich auf den Ständen im Inneren befinden, müssen folgende Ausrüstung vorweisen :
     - Einen Feuerlöscher mit Löschpuder vom Typ ABC, Mindestgewicht 6 kg, der funktionsfähig und regelmässig kontrolliert worden ist
     - Einen abschliessbaren Tankverschluss
     - Für die Ausstellungen in Lille : die Möglichkeit, die Batterie auszuschalten (Zentralverriegelung).
Die Fahrzeuge müssen bis 8h00 am Tag der Ausstellung verschlossen bleiben. Fahrzeuge mit GPL sind im Inneren der Halle verboten.
Die Ware darf unter keinen Umständen vor diesem Zeitpunkt ausgeladen werden.
Die Aussteller müssen den Bereich der Ausstellung verlassen, sobald das Fahrzeug geparkt ist. Sie können diesen Bereich ab 8h00 am Tag der Ausstellung wieder betreten.
Die Stände, die um 6h30 am Tag der Ausstellung noch leerstehen, auch wenn ein Aussteller sie im voraus reserviert hat, können weitervergeben werden, ohne dass der Aussteller auf eine Entschädigung Anrecht hat.
Wir akzeptieren nur die Reservierungen, die mit einer Bezahlung des Gesamtpreises des Standes verbunden sind. Unsere Gesellschaft behält sich das Recht vor, Reservierungen zu akzeptieren oder zurückzuweisen, ohne dafür einen Grund anzugeben.
Die Bankgebühren, die auf die Bezahlung mit ausländischen Schecks erhoben werden, werden dem davon betroffenen Aussteller in Rechnung gestellt.

Nichtteilnahme oder Absage - Falls der Austeller weniger als zwei Wochen vor der Ausstellung absagt oder im letzten Moment verhindert ist, muss er den Gesamtpreis des Standes begleichen. Falls er mehr als zwei Wochen vor der Ausstellung absagt, muss er 50% des Gesamtpreises bezahlen, mit einem Mindestpreis von 90 €. Der Aussteller kann auf seine eigene Initiative hin eine Versicherung abschliessen, die die Risiken einer Nichtteilnahme aus Krankheitsgründen, wegen schlechter Wetterverhältnisse oder wegen Unfalls abdeckt.

Die Aussteller müssen die Grenzen ihres Stellplatzes respektieren, ohne mit ihrem Fahrzeug oder ihrer Ware die Alleen oder die Nachbarstände zu behindern. Die farbigen Eintrittspapiere mit der Nummer des Standes müssen auf dem Fahrzeug so angebracht warden, dass man sie leicht von der Allee aus überprüfen kann.
Jede falsche Angabe, die Beschreibung oder die Grösse der Ladefläche des Fahrzeugs betreffend, die nicht mit den Angaben auf der Reservierung übereinstimmt oder die zugelassene Ladefläche pro Stand missachtet, kann zum Ausschluss des Ausstellers und zum Verlust seiner Standmiete führen.
Die Benutzung des Stellplatzes ist ausschliesslich dem Aussteller vorbehalten, der das umseitige Reservierungsformular unterschrieben hat. Es ist verboten, einen Stand unterzuvermieten oder mit jemand anderem, der nicht eingeschrieben ist, zu teilen.
Es ist verboten, Ausstellungsgegenstände an die Wände zu hängen. Alle Kosten, die durch eventuell vom Aussteller am Messepark oder seinen technischen Einrichtungen verursachte Schäden entstehen, sind von diesem selbst zu tragen.
Die eventuellen juristischen oder finanziellen Konsequenzen von Schäden am Messepark, die durch einen Unfall oder Zusammenstoss verursacht werden, sind von dem Aussteller, der den betroffenen Stand gemietet hat, und der für diesen verantwortlich ist, zu tragen.
Keine Ware, die einem der Aussteller oder einem auf der Ausstellung anwesenden Händler gehört, darf vor oder während der Ausstellung von draussen hineingetragen werden. Für jeden verkauften Artikel muss der Aussteller die Herkunft nachweisen können, entweder durch einen Eintrag in ein polizeiliches Register (falls die Ware von einer Privatperson stammt), durch eine Rechnung von einem Kollegen oder einem Auktionshaus.
Der Aussteller ist für die verkaufte Ware verantwortlich, bis diese von dem Käufer, seinem Repräsentanten oder einem Transportunternehmen, das er beauftragt hat, abgeholt wird (möglichst gegen Quittung).
Achtung : Die Fahrzeuge dürfen unter keinen Umständen bewegt werden, solange die Ausstellung für das Publikum geöffnet ist. Jede Missachtung kann mit sofortigem Ausschluss von der Ausstellung geahndet werden.
Der Aussteller ist verpflichtet, sich über die vertraglichen Rahmenbedingungen in Kenntnis zu setzen, die ihm mit dem farbigen Eintrittspapier und der Rechnung zugesandt oder übergeben werden.
Die Fahrzeuge müssen in gutem Zustand sein und dürfen keine Gefahr für ihre Umgebung darstellen. Der Aussteller ist verpflichtet, den Nachweis über die letzte Kontrolle durch den TÜV bereitzuhalten.
Alle Aussteller müssen der Reservierung einen Gewerbeschein oder sonstigen Berufsnachweis beilegen, der weniger als drei Monate alt ist.
Alle Aussteller sind verpflichtet, eine Versicherung für die verwendeten Fahrzeuge abzuschliessen, sowie eine Versicherung, die ihre persönliche Haftung im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit abdeckt. Unsere Gesellschaft kann jederzeit diese Versicherungsnachweise verlangen.
Das Reservierungsformular muss uns unterschrieben zurückgeschickt werden. Falls unsere Gesellschaft nicht über ein unterschriebenes Formular verfügt, aber die Standmiete beglichen ist, verpflichtet sich der Aussteller automatisch, die vorstehenden Regeln zu befolgen.

ZUGELASSENE LADEFLÄCHE PRO STAND

LASTWAGEN    
Bis 6m3 1 Stand 20 m²
6m3 bis 15 m3 2 Stände 40 m²
15 m3 bis 25 m3 3 Stände 60 m²
25 m3 bis 35 m3 4 Stände 80 m²
35 m3 und mehr3 Auf Anfrage  

ANHÄNGER    
Bis 500 kg 1 Stand 20 m²
500 kg bis 20 m3 2 Stände 40 m²
20m3 bis 40 m3 3 Stände 60 m²
40 m3 bis 70 m3 4 Stände 80 m²

ACHTUNG : Falls die Ladefläche Ihres Fahrzeugs oder Anhängers mit der Fläche des Standes übereinstimmt, aber über den Stand hinausragt (Überlänge), müssen Sie einen grösseren Stand mieten, um eine eventuelle Behinderung der Alleen oder Nachbarstände zu vermeiden.

 

Erinnerung:
zur optimalen Vorbereitung auf unsere Verkaufsaustellungen bitten wir Sie, folgende Dokumente bereitzuhalten:
Für eine Einschreibung:
- Fotokopie von Vorder- und Rückseite Ihres Personalausweises
- Fotokopie oder Original Ihres Auszugs aus dem Handelsregister (oder entsprechendes Dokument)
- Fotokopie Ihrer Gewerbekarte
Für eine Reservierung:
- Wenn noch nicht beigefügt: Auszug aus dem Handelsregister


Funktionsweise
Bezahlung
Ausstellungsflächen
Pflichtenheft
  - Montpellier
- Lyon
- Douai

Reservierungsformulare zum Herunterladen
Montpellier
(PDF) 2008 - 2009  
Lyon
(PDF) 2008 - 2009
Douai
(PDF) 2008 - 2009




 

© CIPOLAT S.A. - Mai 2003. Crédits.