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Montpellier Lyon Déballages professionnels Antiquité et Brocante Kalendar

Erinnerung:
Ausschließlich beschränkt auf Gewerbe-treibende nach Vorlage eines Belegdokuments (Mitgliedskarte SNCAO,
Gewerbekarte, Auszug aus dem Handelsregister oder entsprechendes Dokument, Mehrwertsteuer, Firmenscheckheft, .....)


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Montpellier
PFLICHTENHEFT AUSSTELLER

Sie sind Aussteller und werden an unserer Veranstaltung in Montpellier am 03 Februar 2009 teilnehmen. Für den reibungslosen Ablauf dieses Internationalen Tages für das Antiquitäten- und Trödelgewerbe sind einige unerlässliche Regeln zu beachten .

1°) Zur besseren Orientierung sind um das Gelände blaue Pfeile auf gelbem Grund mit Logo angebracht
2°) Der Ausstellereingang befindet sich am Montag und Dienstag am Tor 4 an der rückwärtigen Seite des Parks. Sie müssen sich also in der Reihe "entrée exposants"(Ausstellereingang) aufstellen, um ins Innere des Parks zu gelangen.
3°) Wenn Sie keine Eintrittskarte haben, können Sie sich auf den Warteparkplatz rechter Hand stellen und sich in unserem im Modul ALGECO befindlichen Sekretariat Ihre Unterlagen abholen.
4°) Wenn Sie Waren aus einem in ein anderes Fahrzeug umladen wollen, wenden Sie sich unbedingt an einen unserer Angestellten, der Sie auf eine zu diesem Zweck vorgesehene, von potentiellen Käufern nicht einsehbare Fläche im Innern des Parks einweisen wird.
5°) Möglichkeit ins Innere des Parks zu gelangen und Ihren Stellplatz einzunehmen besteht entweder am Montag von 17 Uhr bis 20 Uhr oder am Dienstag früh von 5 Uhr bis 6 Uhr 45. Wenn Sie Ihren Stellplatz eingenommen haben, müssen Sie Ihr Fahrzeug abschließen, nachdem Sie die Eintrittskarte auf eine Seitenscheibe des Fahrzeugs geklebt und Ihren Feuerlöscher sichtbar auf dem Vordersitz abgelegt haben (für Aussteller im Innenbereich). Gehen Sie dann bitte zügig zum Ausgang zurück. NIEMAND DARF IM PARK VERBLEIBEN. Ab 7 Uhr haben keinerlei Fahrzeuge mehr Zugang - die Eingangstore werden durch das Personal des Ausstellungsparks abgeschlossen.
6°) Für alle Aussteller, die einen oder mehrere Stellplätze im Innern der Gebäude gemietet haben, ist zwingend vorgeschrieben:
- der Besitz eines funktionstüchtigen 6 kg Pulverlöschers mit Prüfzertifikat und die perfekte Beherrschung seiner Handhabung.
- abschließbare Tankdeckel am Fahrzeug und Zugangssperre zu den Kabelanschlüssen der Batterie.
7°) Alle gemieteten Stellplätze sind Module von 20m2 oder ein Vielfaches davon; sie sind abgegrenzt durch Linien auf dem Boden mit einer Standnummer.
8°) Um Punkt 8 Uhr ertönt das Signal zum Beginn der Veranstaltung. Sie laden Ihre Ware aus und achten darauf, die Begrenzungen Ihres Standes einzuhalten. Dies ist äußerst wichtig. Ebenfalls müssen die Zugänge zu Feuerlöscheinrichtungen wie gesicherte Löschwasserhähne oder Feuerlöscher in der Halle freigehalten werden.
9°) Vor dem Ausladen platzieren Sie Ihren Feuerlöscher vom Gang aus sichtbar und leicht zugänglich neben Ihrem Fahrzeug.
10°) Alle verkauften Waren müssen unbedingt in Ihrem Stand verbleiben oder vom Käufer oder seinem zugelassenen Bevollmächtigten (Spediteur) übernommen werden. Keinesfalls dürfen sie die Gänge verstellen.
11°) Während der gesamten Veranstaltungsdauer bleiben die Tore "accès camions" (Zugang Lastwagen) der Gebäude geöffnet und die kleinen Fußgängereinlässe ("accès piétons") bleiben unversperrt.
12°) Am Ende der Veranstaltung können Sie Ihre Ware wieder in Ihr Fahrzeug laden und die Ausfahrt ist frei.
13°) Alle vom Aussteller verursachten Schäden werden diesem automatisch in Rechnung gestellt.
Weiterhin sollten Sie wissen, dass:
- es verboten ist, Gasflaschen im Innern der Hallen zu benützen.
- jeglicher Fahrzeugverkehr im Innern des Parks verboten ist zwischen Dienstag früh 7 Uhr und 14 Uhr (auch zum Abstellen oder Aufnehmen eines Anhängers).
Verboten sind in den Gebäuden:
- Das Verteilen von Mustern oder Produkten, die ein entflammbares Gas enthalten, mit brennbarem oder giftigem Gas aufgeblasene Ballons, Artikel aus Zelluloid, Feuerwerkskörper oder Sprengkörper, Äthylenoxid, Schwefelkohlenstoff, Schwefeläther oder Azeton.
- Die Verwendung von Azetylen, Sauerstoff, Wasserstoff oder einem anderen Gas mit denselben Risiken ist verboten, ganz allgemein jede Art von gefährlichen, explosiven oder entflammbaren Produkten.
- alle gasbetriebenen Fahrzeuge.

FEUERLÖSCHEINRICHTUNGEN /FEUERSCHUTZ IST GEWÄHRLEISTET :
In den Hallen :
- durch tragbare Pulverlöscher und Sprühlöscher,
- durch die Installation von gesicherten Löschwasserhähnen
- Tragbare Sprühwasserlöscher von mindestens 6 kg sind verteilt im Verhältnis ein Apparat auf 300 m² oder einen Bruchteil von de 300 m².
Im Außenbereich :
- durch Hydranten

Feuerschutzdienst:
- In jeder Halle patrouillieren Feuerwehrleute in Uniform. Ihre Aufgabe ist die Überwachung der Einhaltung der Sicherheitsvorschriften.
- 4 Löschfahrzeuge werden von der Feuerwehr für die Dauer des öffentlichen Betriebs angefordert. Jeder Aussteller verpflichtet sich, eine dem Volumen seines Fahrzeugs entsprechende Ausstellungsfläche zu mieten und sicherzustellen, dass durch den Zustand dieses Fahrzeugs keinerlei Gefahr für die Veranstaltung entstehen kann.

Bei allen Problemen oder Fragen wenden Sie sich im Sekretariat an Herrn Denis BOURGOIN, den Sicherheitsbeauftragten
im Unternehmen CIPOLAT S.A. ; Tel : 06 08 94 92 75 - Fax : 04 66 20 18 84

Jeder Verstoß gegen die obengenannten Regeln hat den sofortigen und endgültigen Ausschluss des Zuwiderhandelnden zur Folge (von all unsere Veranstaltungen). Im Vertrauen auf Ihr Verständnis und Ihre Kooperationsbereitschaft wünschen wir Ihnen allen gute Geschäfte.

CIPOLAT S.A.

Erinnerung:
zur optimalen Vorbereitung auf unsere Verkaufsaustellungen bitten wir Sie, folgende Dokumente bereitzuhalten:
Für eine Einschreibung:
- Fotokopie von Vorder- und Rückseite Ihres Personalausweises
- Fotokopie oder Original Ihres Auszugs aus dem Handelsregister (oder entsprechendes Dokument)
- Fotokopie Ihrer Gewerbekarte
Für eine Reservierung:
- Wenn noch nicht beigefügt: Auszug aus dem Handelsregister


Funktionsweise
Bezahlung
Ausstellungsflächen
Pflichtenheft
  - Montpellier
- Lyon
- Douai

Reservierungsformulare zum Herunterladen
Montpellier
(PDF) 2008 - 2009  
Lyon
(PDF) 2008 - 2009
Douai
(PDF) 2008 - 2009




 

© CIPOLAT S.A. - Mai 2003. Crédits.