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Montpellier
PFLICHTENHEFT AUSSTELLER
Sie
sind Aussteller und werden an unserer Veranstaltung in Montpellier
am 03 Februar 2009 teilnehmen. Für den reibungslosen Ablauf dieses Internationalen
Tages für das Antiquitäten- und Trödelgewerbe sind
einige unerlässliche Regeln zu beachten .
1°)
Zur besseren Orientierung sind um das Gelände blaue Pfeile
auf gelbem Grund mit Logo angebracht
2°) Der Ausstellereingang befindet sich am Montag und Dienstag
am Tor 4 an der rückwärtigen Seite des Parks. Sie müssen
sich also in der Reihe "entrée exposants"(Ausstellereingang)
aufstellen, um ins Innere des Parks zu gelangen.
3°) Wenn Sie keine Eintrittskarte haben, können Sie sich
auf den Warteparkplatz rechter Hand stellen und sich in unserem
im Modul ALGECO befindlichen Sekretariat Ihre Unterlagen abholen.
4°) Wenn Sie Waren aus einem in ein anderes Fahrzeug umladen
wollen, wenden Sie sich unbedingt an einen unserer Angestellten,
der Sie auf eine zu diesem Zweck vorgesehene, von potentiellen
Käufern nicht einsehbare Fläche im Innern des Parks
einweisen wird.
5°) Möglichkeit ins Innere des Parks zu gelangen und
Ihren Stellplatz einzunehmen besteht entweder am Montag von 17
Uhr bis 20 Uhr oder am Dienstag früh von 5 Uhr bis 6 Uhr
45. Wenn Sie Ihren Stellplatz eingenommen haben, müssen Sie
Ihr Fahrzeug abschließen, nachdem Sie die Eintrittskarte
auf eine Seitenscheibe des Fahrzeugs geklebt und Ihren Feuerlöscher
sichtbar auf dem Vordersitz abgelegt haben (für Aussteller
im Innenbereich). Gehen Sie dann bitte zügig zum Ausgang
zurück. NIEMAND DARF IM PARK VERBLEIBEN. Ab 7 Uhr haben
keinerlei Fahrzeuge mehr Zugang - die Eingangstore werden durch
das Personal des Ausstellungsparks abgeschlossen.
6°) Für alle Aussteller, die einen oder mehrere Stellplätze
im Innern der Gebäude gemietet haben, ist zwingend vorgeschrieben:
- der Besitz eines funktionstüchtigen 6 kg Pulverlöschers
mit Prüfzertifikat und die perfekte Beherrschung seiner Handhabung.
- abschließbare Tankdeckel am Fahrzeug und Zugangssperre
zu den Kabelanschlüssen der Batterie.
7°) Alle gemieteten Stellplätze sind Module von 20m2
oder ein Vielfaches davon; sie sind abgegrenzt durch Linien auf
dem Boden mit einer Standnummer.
8°) Um Punkt 8 Uhr ertönt das Signal zum Beginn der Veranstaltung.
Sie laden Ihre Ware aus und achten darauf, die Begrenzungen Ihres
Standes einzuhalten. Dies ist äußerst wichtig. Ebenfalls
müssen die Zugänge zu Feuerlöscheinrichtungen wie
gesicherte Löschwasserhähne oder Feuerlöscher in
der Halle freigehalten werden.
9°) Vor dem Ausladen platzieren Sie Ihren Feuerlöscher
vom Gang aus sichtbar und leicht zugänglich neben Ihrem Fahrzeug.
10°) Alle verkauften Waren müssen unbedingt in Ihrem
Stand verbleiben oder vom Käufer oder seinem zugelassenen
Bevollmächtigten (Spediteur) übernommen werden. Keinesfalls
dürfen sie die Gänge verstellen.
11°) Während der gesamten Veranstaltungsdauer bleiben
die Tore "accès camions" (Zugang Lastwagen) der
Gebäude geöffnet und die kleinen Fußgängereinlässe
("accès piétons") bleiben unversperrt.
12°) Am Ende der Veranstaltung können Sie Ihre Ware wieder
in Ihr Fahrzeug laden und die Ausfahrt ist frei.
13°) Alle vom Aussteller verursachten Schäden werden
diesem automatisch in Rechnung gestellt.
Weiterhin sollten Sie wissen, dass:
- es verboten ist, Gasflaschen im Innern der Hallen zu benützen.
- jeglicher Fahrzeugverkehr im Innern des Parks verboten ist zwischen
Dienstag früh 7 Uhr und 14 Uhr (auch zum Abstellen oder Aufnehmen
eines Anhängers).
Verboten sind in den Gebäuden:
- Das Verteilen von Mustern oder Produkten, die ein entflammbares
Gas enthalten, mit brennbarem oder giftigem Gas aufgeblasene Ballons,
Artikel aus Zelluloid, Feuerwerkskörper oder Sprengkörper,
Äthylenoxid, Schwefelkohlenstoff, Schwefeläther oder
Azeton.
- Die Verwendung von Azetylen, Sauerstoff, Wasserstoff oder einem
anderen Gas mit denselben Risiken ist verboten, ganz allgemein
jede Art von gefährlichen, explosiven oder entflammbaren
Produkten.
- alle gasbetriebenen Fahrzeuge.
FEUERLÖSCHEINRICHTUNGEN
/FEUERSCHUTZ IST GEWÄHRLEISTET :
In den Hallen :
- durch tragbare Pulverlöscher und Sprühlöscher,
- durch die Installation von gesicherten Löschwasserhähnen
- Tragbare Sprühwasserlöscher von mindestens 6 kg sind
verteilt im Verhältnis ein Apparat auf 300 m² oder einen
Bruchteil von de 300 m².
Im Außenbereich :
- durch Hydranten
Feuerschutzdienst:
- In jeder Halle patrouillieren Feuerwehrleute in Uniform. Ihre
Aufgabe ist die Überwachung der Einhaltung der Sicherheitsvorschriften.
- 4 Löschfahrzeuge werden von der Feuerwehr für die
Dauer des öffentlichen Betriebs angefordert. Jeder Aussteller
verpflichtet sich, eine dem Volumen seines Fahrzeugs entsprechende
Ausstellungsfläche zu mieten und sicherzustellen, dass durch
den Zustand dieses Fahrzeugs keinerlei Gefahr für die Veranstaltung
entstehen kann.
Bei
allen Problemen oder Fragen wenden Sie sich im Sekretariat an
Herrn Denis BOURGOIN, den Sicherheitsbeauftragten
im Unternehmen CIPOLAT S.A. ; Tel : 06 08 94 92 75 - Fax : 04
66 20 18 84
Jeder
Verstoß gegen die obengenannten Regeln hat den sofortigen
und endgültigen Ausschluss des Zuwiderhandelnden zur Folge
(von all unsere Veranstaltungen). Im Vertrauen auf Ihr Verständnis
und Ihre Kooperationsbereitschaft wünschen wir Ihnen allen
gute Geschäfte.
CIPOLAT
S.A.
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