Internationale Berufstage der Antiquität und des Trödelha Contactez nous !
Accueil
Présentation de CIPOLAT S.A
FrancaisEnglishEspanol
ItalianoRussianJapanese
Montpellier Lyon Déballages professionnels Antiquité et Brocante Kalendar

Erinnerung:
Ausschließlich beschränkt auf Gewerbe-treibende nach Vorlage eines Belegdokuments (Mitgliedskarte SNCAO,
Gewerbekarte, Auszug aus dem Handelsregister oder entsprechendes Dokument, Mehrwertsteuer, Firmenscheckheft, .....)


Fordern Sie Ihre Käuferkarte an
(zum Herunterladen im PDF-Format)
für eine Veranstaltung 
Abonnement möglich
  für einen Standort
für alle Standorte :Goldkarte

(PDF) 2008


Man sagt über uns ....
Unsere Experten
Kalendar

Film d'un déballage
Besichtigen Sie unsere Verkaufsaustellungen

Film in Kürze verfügbar

 

Lyon
PFLICHTENHEFT AUSSTELLER

Sie sind Aussteller und werden an unserer Veranstaltung in Lyon am 13 Januar 2009 teilnehmen. Für den reibungslosen Ablauf dieses Internationalen Tages für das Antiquitäten- und Trödelgewerbe sind einige unerlässliche Regeln zu beachten .

1°) Zur besseren Orientierung sind um das Gelände blaue Pfeile auf gelbem Grund mit dem Logo angebracht
2°) Sie müssen sich in der Reihe "entrée exposants" (Ausstellereingang) aufstellen, um zum Eingangstor zu gelangen.
3°) Wenn Sie keine Eintrittskarte haben, können Sie sich am Ende dieser Reihe auf den Warteparkplatz stellen und in unserem Sekretariat Ihre Unterlagen abholen.
4°) Wenn Sie Waren aus einem in ein anderes Fahrzeug umladen wollen, wenden Sie sich bitte unbedingt an einen unserer Angestellten, der Sie auf eine zu diesem Zweck vorgesehene, von potentiellen Käufern nicht einsehbare Fläche im Innern des Parks einweisen wird.
5°) Möglichkeit ins Innere des Parks zu gelangen und Ihren Stellplatz einzunehmen besteht entweder am Vorabend von 17 bis 20 Uhr oder am Ausstellungsmorgen von 5 Uhr 30 bis 7 Uhr. Wenn Sie Ihren Stellplatz eingenommen haben, müssen Sie Ihr Fahrzeug ab-schließen, nachdem Sie die Eintrittskarte auf eine Seitenscheibe des Fahrzeugs geklebt und Ihren Feuerlöscher auf den Fahrersitz gelegt haben. Gehen Sie dann bitte zügig zum Ausgang zurück. NIEMAND DARF IM PARK VERBLEIBEN.
Ab 7 Uhr haben keinerlei Fahrzeuge mehr Zugang
6°) Für alle Aussteller, die einen oder mehrere Stellplätze im Innern der Gebäude gemietet haben, ist zwingend vorgeschrieben:
- der Besitz eines funktionstüchtigen 6 kg Pulverlöschers mit Prüfzertifikat und die perfekte Beherrschung seiner Handhabung.
- abschließbare Tankdeckel am Fahrzeug und Zugangssperre zu den Kabelanschlüssen der Batterie.
7°) Alle gemieteten Stellplätze sind Module von 20m2 oder einem Vielfachen davon; sie sind abgegrenzt durch Linien auf dem Boden mit einer Standnummer
8°) Um Punkt 8 Uhr ertönt das Signal zum Beginn der Veranstaltung. Sie laden Ihre Ware aus und achten darauf, die Begrenzungen Ihres Standes einzuhalten. Dies ist äußerst wichtig.Bitte achten Sie darauf, keine Notausgänge zu verstellen und keinesfalls zu irgendeinem Zeitpunkt den Zugang für die Rettungskräfte zu behindern.
9°) Vor dem Ausladen platzieren Sie Ihren Feuerlöscher vom Gang aus sichtbar und leicht zugänglich neben Ihrem Fahrzeug.
10°) Alle verkauften Waren müssen unbedingt in Ihrem Stand verbleiben oder vom Käufer oder seinem zugelassenen Bevollmächtigten (Spediteur) übernommen werden. Keinesfalls dürfen sie die Gänge verstellen.
11°) Während der gesamten Veranstaltungsdauer bleiben die Tore "accès camions" (Zugang Lastwagen) der Gebäude geöffnet und die kleinen Fußgängereinlässe ("accès piétons") bleiben unversperrt.
12°) Am Ende der Veranstaltung können Sie Ihre Ware wieder in Ihr Fahrzeug laden und die Ausfahrt ist frei.
13°) Alle vom Aussteller verursachten Schäden werden diesem automatisch in Rechnung gestellt.
14°) Jeder Aussteller muss sich im Besitz einer Kraftfahrzeugversicherung für das mitgeführte Fahrzeug und einer gültigen gewerblichen Zivilhaftpflichtversicherung befinden. Die Organisation behält sich das Recht vor, von Ihnen Belegexemplare dieser Versicherungspolicen zu verlangen.
Wir erinnern daran, dass :
- es streng verboten ist, Gasflaschen im Innern der Hallen zu benützen.
- am Ausstellungstag zwischen 7 und 13 Uhr jeglicher Fahrzeugverkehr im Innern des Ausstellungsparks verboten ist.
Streng verboten sind in den Gebäuden:
- Das Verteilen von Mustern oder Produkten, die ein entflammbares Gas enthalten, mit brennbarem oder giftigem Gas aufgeblasene Ballons, Artikel aus Zelluloid, Feuerwerkskörper oder Sprengkörper, Äthylenoxid, Schwefelkohlenstoff, Schwefeläther oder Azeton. Ganz allgemein sind alle Arten von gefährlichen/explosiven/entflammbaren Produkten VERBOTEN.
- Mit Flüssiggas betriebene Fahrzeuge sind verboten.
Achtung : Für Fahrzeuge oder Anhänger, deren Volumen zwar mit der reservierten Fläche übereinstimmt, die aber über die Begrenzungen des Stands hinausragen könnten, muss der Aussteller nach Absprache mit uns ein zusätzliches Modul mieten, damit das Fahrzeug keinesfalls die Begrenzungen des gemieteten Stellplatzes überschreitet.

FEUERLÖSCHEINRICHTUNGEN : BRANDSCHUTZ SICHERGESTELLT
In den Hallen :
- durch tragbare Pulverlöscher und Sprühlöscher,
- durch gesicherte Löschwasserhähneü
-
Tragbare Sprühwasserlöscher von mindestens 6 kg sind verteilt im Verhältnis ein Apparat auf 300 m² oder einen Bruchteil von 300 m². Im Außenbereich :
- durch Hydranten

Feuerschutzdienst
- In jeder Halle patrouilliert ein Sicherheitsdienst mit der Aufgabe, die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen zu überwachen.
Jeder Aussteller verpflichtet sich, eine dem Volumen seines Fahrzeugs entsprechende Standfläche anzumieten und sicherzustellen, dass vom Zustand dieses Fahrzeuges keinerlei Gefahr für die Veranstaltung ausgehen kann.

Bei allen Problemen oder Fragen bezüglich der Sicherheit können Sie Herrn BOURGOIN, den Sicherheitsbeauftragten im Unternehmen CIPOLAT S.A. im Sekretariat holen lassen oder anrufen unter : 06 08 94 92 75 / fax : 04 66 20 18 84.

Jeder Verstoß gegen die obengenannten Regeln hat den sofortigen und endgültigen Ausschluss des Zuwiderhandelnden zur Folge (von all unsere Veranstaltungen). Im Vertrauen auf Ihr Verständnis und Ihre Kooperationsbereitschaft wünschen wir Ihnen allen gute Geschäfte.
Tragen Sie ein : Gelesen und akzeptiert und bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift

.

CIPOLAT S.A.

 

Erinnerung:
zur optimalen Vorbereitung auf unsere Verkaufsaustellungen bitten wir Sie, folgende Dokumente bereitzuhalten:
Für eine Einschreibung:
- Fotokopie von Vorder- und Rückseite Ihres Personalausweises
- Fotokopie oder Original Ihres Auszugs aus dem Handelsregister (oder entsprechendes Dokument)
- Fotokopie Ihrer Gewerbekarte
Für eine Reservierung:
- Wenn noch nicht beigefügt: Auszug aus dem Handelsregister


Funktionsweise
Bezahlung
Ausstellungsflächen
Pflichtenheft
  - Montpellier
- Lyon
- Douai

Reservierungsformulare zum Herunterladen
Montpellier
(PDF) 2008 - 2009  
Lyon
(PDF) 2008 - 2009
Douai
(PDF) 2008 - 2009




 

© CIPOLAT S.A. - Mai 2003. Crédits.